Steuerfreibetrag
Steuerfreibetrag – ein verlockendes Wort in einem Staat, der für seine
hohen Steuern bekannt ist. Im internationalen Vergleich ist Deutschland, gemessen an der Steuerlast, eines der
teuersten Länder Europas. Lediglich die Belgier haben in dieser Hinsicht noch die Nase vorne (und das mit Brüssel
als Sitz der wirtschaftlichen EU *HUST*). Doch weiß längst nicht jeder, was es mit dem Steuerfreibetrag auf sich
hat. Sollte sich jemand derart ahnungslos zu diesen Zeilen hier verirrt haben, dann soll nun der Aufklärung Genüge
getan werden. Im Allgemeinen bezeichnet man als Steuerfreibetrag einen Grundbetrag, der steuerlich nicht belastet
werden darf. Dies berechtigt sich in erster Linie aus existentiellen Gesichtspunkten heraus. Wenn beispielsweise
jemand ein so niedriges Einkommen hat, dass eine steuerliche Abgabe nicht mehr zumutbar scheint, dann schützt ihn
unter Umständen der Steuerfreibetrag. Doch wie genau sehen diese Umstände aus?
Der Steuerfreibetrag, bezogen aufs Einkommen (und somit das Grundeinkommen), verändert sich
alljährlich geringfügig. Allerdings sind diese Schwankungen meist im Rahmen. Wenn er sich nach oben bzw. unten
um mehr als 200 Euro verändert, ist es schon bemerkenswert viel. Für verschiedene Gruppen zählen verschiedene
Steuerfreibeträge (Studenten, Unternehmer, Arbeiter etc.). Bei der Lohnsteuer des einfachen Arbeiters liegt der
Steuerfreibetrag meist um die 7.600 bis 7.800 Euro. Diese stellen das Grundeinkommen dar, das steuerlich nicht
belastet werden darf. Wer also genau so viel oder gar weniger verdient hat, muss darauf überhaupt keine Steuern
zahlen!
Allerdings ist es auch wichtig zu wissen, dass der Steuerfreibetrag auch
dann Gültigkeit hat, wenn man mehr verdient hat. So darf die steuerliche Belastung erst ab der Schwelle beginnen,
die über den Steuerfreibetrag hinausgeht. Das heißt, dass auch jemand, der deutlich mehr als den Steuerfreibetrag
verdient hat, erst von da an auch steuerlich belastet wird. Vom gesamten Einkommen bleibt der Steuerfreibetrag
weiterhin unberührt. Versteuert wird nur das, was darüber hinausgeht. Somit ist der Steuerfreibetrag also eine
Grundsicherung dafür, dass die Existenz unter keinen Umständen steuerlich über ein zumutbares Maß beeinträchtigt
wird. Um diesbezüglich auf der sicheren Seite zu sein, sollte man sich den aktuellen Steuerfreibetrag alljährlich
auch auf der eigenen Lohnsteuerkarte vermerken lassen.
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